1. Die Art und Weise der Auftragsdurchführung obliegen dem pflichtgemäßen Ermessen der Firma Torsten Milchereit Sicherheitsdienste.
2. Die Firma Torsten Milchereit Sicherheitsdienste ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erledigen. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Firma Torsten Milchereit Sicherheitsdienste ist, sofern bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist, Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Auftragsdurchführung Dienstvertrag. Die Firma Torsten Milchereit Sicherheitsdienste schließt aus, den Erfolg zu schulden.
3. Alle Berichte der Firma Torsten Milchereit Sicherheitsdienste werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen geführt und sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes oder Informationen an Dritte.
4. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der Firma Torsten Milchereit Sicherheitsdienste. Unwahre Angaben seitens des Auftraggebers berechtigen die Firma Torsten Milchereit Sicherheitsdienste zur Beendigung des Auftrages. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Firma Torsten Milchereit Sicherheitsdienste Anspruch auf das bis dahin angefallene Honorar sowie sämtlicher entstandener Auslagen.
5. Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Firma Torsten Milchereit Sicherheitsdienste niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich während der Auftragsdurchführung eine Interessenkollision, so kann die Firma Torsten Milchereit Sicherheitsdienste unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben.
6. Wird die Firma Torsten Milchereit Sicherheitsdienste infolge der Auftragsdurchführung in Prozessen oder Verfahren, durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Honorarsätzen der Firma Torsten Milchereit Sicherheitsdienste zu vergüten.
7. Die Erledigung des Auftrages wird von einem angemessenen Kostenvorschuss, abhängig gemacht. Bei Verbrauch dieses Vorschusses kann die Firma Tosten Milchereit Sicherheitsdienste die Tätigkeit bis zu einer erneuten Zahlung unterbrechen.
8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer des Auftrages nach Auftragserteilung nicht selbst in der Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.
9. Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Vertrages, sein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt zu haben und dass seine Angaben den Tatsachen entsprechen sowie keine gesetzeswidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdende Ziele verfolgt werden
10. Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn und Zweck des geschlossen Vertrages entsprechen. Die unwirksame Position soll durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Düren